Sebastian Dzierzawa · Vogelsang Pictures
Karlstraße 23 · 73650 Winterbach
– im Folgenden „Fotograf“ genannt –
Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt), die Erbringung von Grafikdesign-, Webdesign- und verwandten digitalen Kreativleistungen sowie die Erteilung von Lizenzen an bereits bestehenden Aufnahmen und Werken erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Aufnahmen und die vorgenannten Kreativleistungen werden im Folgenden gemeinsam als „Werke“ bezeichnet.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions-, Kreativ- und Lizenzverträge sowie für Einzelbeauftragungen im Rahmen eines Rahmenvertrages, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Vorrang haben stets die im jeweiligen Vertrag, Angebot oder Einzelauftrag getroffenen individuellen Vereinbarungen.
Diese AGB gelten ab dem 01.08.2026. Alle früheren AGB verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Produktions- und Kreativaufträge beinhalten die Anfertigung von Aufnahmen und/oder die Erstellung von Grafiken, Websites und verwandten digitalen Kreativleistungen durch den Fotografen im Auftrag des Auftraggebers.
Konkrete Leistungen werden in Form eines Angebots festgehalten, das verbindlich Art und Umfang der Leistungen, konkrete Termine sowie Vergütung und etwaige Zusatzkosten enthält. Angebote des Fotografen sind bis zum Ablauf einer im Angebot genannten Frist, andernfalls 14 Tage ab Zugang gültig. Erweisen sich nach Angebotserstellung Kostenerhöhungen als notwendig, hat der Fotograf diese anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden (z. B. Stockmaterial, Plugins, Hosting, Fotomodelle, Locations), ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen. Leistungen Dritter zur Auftragserfüllung werden nur nach Absprache mit dem Auftraggeber genutzt und diesem in voller Höhe berechnet.
Das Briefing des Auftraggebers bildet die Grundlage für die vom Fotografen zu erstellenden Werke und Kalkulationen. Das Briefing ist vollständig, abschließend und in Textform (z. B. Besprechungsprotokoll, E-Mail) zu erteilen. Erteilt der Auftraggeber kein schriftliches Briefing, bilden das Pre-Production-Meeting (PPM), der bisherige E-Mail-Verkehr sowie die vom Fotografen angefertigten Gedächtnisprotokolle und Telefonnotizen die Grundlage für die Anfertigung der Werke.
Die technische und künstlerische Gestaltung liegt im Ermessen des Fotografen, wobei die verbindlichen Vorgaben des Auftraggebers aus Briefing, PPM und/oder sonstigen Anweisungen zu beachten sind. Bei Grafik- und Webdesign erfolgt die Umsetzung im vereinbarten Corporate Design des Auftraggebers. Der Auftraggeber respektiert den individuellen Stil und die künstlerische Freiheit des Fotografen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
Der Fotograf bearbeitet die im Angebot festgelegte Anzahl von Bildern und Videos. Die Bearbeitung umfasst grundlegende Optimierungen wie Farb- und Lichtkorrekturen, Helligkeits- und Kontrastanpassungen, Bildschnitt/Winkel sowie – bei Videos – Videoschnitt und Vertonung.
Eine einfache Retusche (z. B. einzelne Hautunreinheiten, einzelne Flecken und Fussel) ist im vereinbarten Gesamtpreis enthalten. Aufwändige Retuschen (z. B. großflächige Hautunreinheiten/-irritationen, Körperformen, aufwendige Glättung, Freisteller, Entfernen von Objekten und/oder Personen, Hintergrundaustausch, Videoretusche) sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
Bei Grafik- und Webdesign wird der genaue Leistungsumfang (z. B. Anzahl der Entwürfe, Korrekturschleifen, technische Anforderungen, Launch-Support) vor Projektbeginn schriftlich vereinbart. Die Erstellung erfolgt im Corporate Design des Auftraggebers.
Eine einmalige Nachbesserung bzw. Feedbackschleife im vertraglich vereinbarten Umfang – bei Foto/Video mangels abweichender Vereinbarung von bis zu 10 Bildern bzw. einer Frequenz je Video – ist im Preis enthalten. Bei Grafik- und Webdesign gilt die im Angebot vereinbarte Anzahl an Korrekturschleifen. Weitere Änderungswünsche gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand vergütet; die zu erwartenden Kosten werden vorab mitgeteilt.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten, Zugänge, Produkte, Freigaben etc.) rechtzeitig, spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Leistungserbringung, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung und sichert zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend; hierdurch verursachte Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Ist der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion nicht anwesend, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass er oder ein Bevollmächtigter zumindest telefonisch und per elektronischer Kommunikation für kurzfristige Abstimmungen ständig erreichbar ist.
Soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Rechte bestehen, verpflichtet, die für Anfertigung und Nutzung erforderlichen Zustimmungen nach KUG, DSGVO und weiteren gesetzlichen Bestimmungen einzuholen. Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren; die Freistellung entfällt, soweit den Auftraggeber nachweislich kein Verschulden trifft.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wählt der Fotograf die Aufnahmen aus, die er dem Auftraggeber zur Abnahme bzw. Bearbeitung vorlegt; die Auswahl erfolgt nach professionellen Kriterien wie Bildkomposition, Ausdruck, Schärfe und Lichtstimmung. Der Auftraggeber kann jederzeit verlangen, die Auswahl selbst zu treffen; in diesem Fall wird ihm eine passwortgeschützte Galerie (mit Wasserzeichen) zur Verfügung gestellt, aus der er die Auswahl innerhalb der vereinbarten Frist, mangels Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen, trifft. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, ist der Fotograf berechtigt, die Auswahl selbst vorzunehmen. Die Auswahl ist verbindlich; nachträgliche Änderungen sind nur nach Absprache und gegen Aufpreis möglich. Die Auswahl von Videos erfolgt nach Ermessen des Fotografen in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder eigenständig. Nutzungsrechte werden nur an den abgenommenen Werken und unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung eingeräumt.
Die Bearbeitung der vereinbarten Werke erfolgt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt aller erforderlichen Informationen bzw. nach der Bildauswahl durch den Auftraggeber. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit o. Ä. verlängern die Frist angemessen; der Auftraggeber wird darüber unverzüglich informiert. Eine Express-Lieferung innerhalb kürzerer Zeiträume ist gegen Aufpreis und nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
Die finalen Daten werden per individuellem Download-Link über einen Cloud-Dienst oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Link ist ab Übersendung 6 Monate gültig; der Auftraggeber verpflichtet sich, die Daten innerhalb dieses Zeitraums eigenverantwortlich herunterzuladen und zu sichern. Alternativ können die finalen Daten auf einem USB-Stick gegen eine gesondert vereinbarte Gebühr zur Verfügung gestellt werden.
Die Leistungen gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn der Auftraggeber die erhaltenen Werke zu der vorgesehenen Verwendung nutzt, ohne den Fotografen auf etwaige Mängel hinzuweisen, spätestens jedoch 14 Tage nach Übermittlung ohne schriftliche Mängelrüge. Ist der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter bei der Produktion anwesend, sind Mängel bereits am Set unverzüglich zu rügen.
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung bleiben die Werke im Eigentum des Fotografen. Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber die ausgewählten, final bearbeiteten Werke nach Fertigstellung des Auftrags. Das Datenformat bestimmen die Parteien einvernehmlich; wird keine Bestimmung getroffen, wählt der Fotograf ein geeignetes Format (Fotos i. d. R. JPG, Videos i. d. R. MP4). Die Originaldateien (RAW-Dateien, Footage, offene Design-/Projektdateien) werden grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt; ihre Übergabe bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann gegen ein zusätzliches Entgelt erfolgen. Die Herausgabe von Originaldateien begründet kein erweitertes Nutzungsrecht; die Urheberrechte verbleiben beim Fotografen.
Die Speicherung der Daten erfolgt durch den Fotografen wie folgt: alle beim Shooting entstandenen Bilder und Videos (inkl. RAW-Dateien) für 3 Monate nach dem Shooting; die final bearbeiteten Bilder, Videos, Grafiken und sonstigen Dokumente für 6 Monate nach Übergabe an den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Fristen werden alle Daten unwiderruflich gelöscht. Wünscht der Auftraggeber eine längere Speicherung, wird hierfür ein jährliches Entgelt in Höhe von 100,- € pro angefangenem Terabyte Speicherplatz berechnet; dies ist gesondert schriftlich zu vereinbaren. Der Fotograf ist nicht zur Archivierung verpflichtet und übernimmt keine Gewähr für das Bereithalten des Materials nach Übergabe.
Dem Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihm angefertigten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Der Auftraggeber erwirbt an den Werken nur Nutzungsrechte im nachfolgend bzw. individualvertraglich festgelegten Umfang; Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
Der Auftraggeber erhält an Bildern und Videos ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private, redaktionelle und kommerzielle Zwecke (z. B. Website, Social Media, Printprodukte). An Grafiken, Websites und vergleichbaren Kreativleistungen erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private, redaktionelle und kommerzielle Zwecke (z. B. Website, Social Media, Printprodukte, Werbung, Merchandise) einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Bearbeitung/Anpassung, soweit dies für die vereinbarten Zwecke erforderlich ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, überlassene Grafiken, Websites und sonstige Werkleistungen zum Zwecke der Nutzung an Dritte (z. B. Druckereien, Agenturen, Dienstleister) weiterzugeben, soweit dies zur Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts erforderlich ist. Im Übrigen bedarf die Übertragung oder Einräumung erworbener Nutzungsrechte an Dritte der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Nicht ausgewählte Entwürfe verbleiben im Eigentum und Nutzungsrecht des Fotografen. Eine eigenständige Verwertung als Produkt (z. B. Weiterverkauf des Designs, Merchandise-Verwertung, Sponsoring, Monetarisierung) ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung und Erstattung sämtlicher Nebenkosten. Bei einer Weitergabe oder einem Verkauf des Unternehmens des Auftraggebers gehen die eingeräumten Nutzungsrechte auf den neuen Eigentümer über.
Der Fotograf versichert, alleiniger Urheber der vertragsgegenständlichen Werke und berechtigt zu sein, die eingeräumten Nutzungsrechte wirksam einzuräumen, und dass der vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragsgemäßen Nutzung resultieren, sofern die Rechtsverletzung nicht auf einer nachträglichen Veränderung durch den Auftraggeber oder Dritte, einer Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte oder auf vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalten beruht.
Ungeachtet des Umfangs der eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere für Portfolio/Website, soziale Netzwerke sowie Messen, Wettbewerbe und Fachveröffentlichungen, und sie zu diesem Zweck auch Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. Ein Widerspruch ist aus wichtigem Grund möglich und muss vor Vertragsunterzeichnung schriftlich mitgeteilt werden.
Wird ein Bild nachträglich wesentlich und nicht durch den Fotografen verändert, darf bei dessen Veröffentlichung keine Namensnennung des Fotografen erfolgen; dies dient dem Schutz des gestalterischen Anspruchs des Fotografen.
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. Einzelauftrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung zu 50 % bei Auftragsbeginn und zu 50 % spätestens 14 Tage nach Beendigung des Auftrags fällig. Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen. Der Fotograf ist berechtigt, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
Zusatzleistungen und über den vereinbarten Umfang hinausgehende Arbeiten sind nach Aufwand gesondert zu vergüten. Für zeitliche Mehrleistung aufgrund des Wunsches oder Verschuldens des Auftraggebers (z. B. Verspätung, mangelnde Vorbereitung, zusätzliche Motivwünsche), die über die vereinbarte Zeit hinausgeht, wird jede angefangene zusätzliche Stunde gemäß Angebot berechnet. Der Auftraggeber hat zusätzlich zum Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z. B. Bildbearbeitung, Fotomodelle, Visagisten, Stylisten, Reisen). Anfahrtskosten trägt grundsätzlich der Auftraggeber.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder entstehen dem Fotografen nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Fotograf berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen dem Mehraufwand entsprechenden Aufpreis in Rechnung zu stellen. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Fotograf berechtigt, seine Leistungen bis zur Erfüllung auszusetzen; etwaige Fristen verschieben sich entsprechend.
Der Fotograf ist berechtigt, seine Rechnung in elektronischer Form zu stellen und zuzusenden (§ 14 UStG); der Auftraggeber stimmt dem zu.
Ein Termin gilt mit Vertragsunterzeichnung bzw. Angebotsannahme als verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung durch den Fotografen ist nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) zulässig; er bemüht sich um einen Ersatztermin oder einen fachlich gleichwertigen Ersatz. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht. Kann keine Lösung gefunden werden, entfällt die Leistungspflicht beiderseits und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber aus nicht vom Fotografen zu vertretenden Gründen bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in folgendem Umfang verpflichtet, sofern im Vertrag/Angebot nichts anderes vereinbart ist:
In allen Fällen bleibt es dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Umbuchung ist bei Verfügbarkeit des Fotografen möglich und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Ein Rahmenvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits begonnene Einzelaufträge sind wie vereinbart abzuwickeln.
Die in den Dateien enthaltenen EXIF-, IPTC- und/oder XMP-Daten dürfen vom Auftraggeber weder verändert noch entfernt werden. Der Auftraggeber hat durch geeignete technische Mittel sicherzustellen, dass diese Daten bei jeder Datenübermittlung, Übertragung, Wiedergabe und öffentlichen Wiedergabe erhalten bleiben. Eine Nutzung der Aufnahmen ist grundsätzlich in der gelieferten Fassung zulässig; darüber hinausgehende Veränderungen von Aufnahmen (z. B. Montage, Verfremdung, Kolorierung, Veröffentlichung in Ausschnitten) bedürfen der Zustimmung des Fotografen, soweit sie nicht bereits durch das eingeräumte Bearbeitungsrecht (§ 7) gedeckt sind.
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Verlust oder technischer Beschädigung des Bild-, Video- oder Designmaterials beschränkt sich die Haftung auf die bereits gezahlte Vergütung. Der Fotograf haftet nicht für technische Ausfälle oder Schäden durch Dritte (z. B. Assistenten, Cloud-Dienste, Technikfehler). Schließt der Fotograf aufgrund einer Vollmacht im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einen Vertrag mit Dritten, haftet er nicht für deren Leistungen und Arbeitsergebnisse. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung der Werke, insbesondere nicht für deren wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit.
Der Fotograf ist in Fällen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), für die Dauer der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreit und haftet insoweit nicht. Er wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt der Verhinderung unterrichten. Die Haftung beschränkt sich in diesen Fällen auf die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, für die noch keine Leistung erbracht wurde. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare technische Defekte übernimmt der Fotograf keine Haftung.
Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen; für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Bei unberechtigter Nutzung, Nutzungsrechtsüberschreitung, unberechtigter Veränderung oder Weitergabe eines Werkes an Dritte ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % des vereinbarten oder – mangels Vereinbarung – des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 500,- € pro Werk und Einzelfall zu verlangen. Unterbleibt eine geschuldete Urheberbenennung (§ 8), beträgt die Vertragsstrafe 100 % des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorars, mindestens 200,- € pro Werk und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt.
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommen die Umsatzsteuer sowie die ggf. für Fremdleistungen anfallende Künstlersozialabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (Textform genügt, z. B. E-Mail).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zu ersetzen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen. Ergänzend zu diesen AGB gelten die im jeweiligen Vertrag getroffenen Regelungen; die Datenschutzhinweise in der jeweiligen Vertragsanlage werden Vertragsbestandteil.
Sebastian Dzierzawa · Vogelsang Pictures
Karlstraße 23 · 73650 Winterbach
– im Folgenden „Fotograf“ genannt –
Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt) sowie die Einräumung von Nutzungsrechten hieran für private Auftraggeber (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Vorrang haben stets die im jeweiligen Vertrag getroffenen individuellen Vereinbarungen. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere zwingende Gewährleistungs- und Verbraucherschutzrechte, bleiben von diesen AGB unberührt.
Diese AGB gelten ab dem 01.08.2026. Alle früheren AGB verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Der Fotograf bearbeitet die vertraglich festgelegte Anzahl von Bildern (und ggf. Videos). Die technische und künstlerische Gestaltung liegt im Ermessen des Fotografen; der Auftraggeber respektiert dessen individuellen Stil, von dem die Arbeiten stets geprägt sind. Reklamationen, die sich allein gegen diesen künstlerischen Stil richten, sind ausgeschlossen. Ein abweichender Wunschstil kann gesondert vereinbart werden.
Die Bearbeitung umfasst grundlegende Optimierungen wie Farb- und Lichtkorrekturen, Helligkeits- und Kontrastanpassungen, Bildschnitt/Winkel sowie – bei Videos – Videoschnitt und Vertonung. Eine einfache Retusche (z. B. einzelne Hautunreinheiten, einzelne Flecken und Fussel) ist im Gesamtpreis enthalten. Aufwändige Retuschen (z. B. großflächige Hautunreinheiten/-irritationen, Körperformen, aufwendige Glättung, Freisteller, Entfernen von Objekten und/oder Personen, Hintergrundaustausch, Videoretusche) sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
Eine einmalige Nachbesserung von bis zu 50 Bildern bei Unzufriedenheit ist im Preis enthalten; bei Videos ist eine einmalige Nachbesserung in maximal einer Frequenz enthalten. Weitere Änderungswünsche gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand vergütet; die Kosten werden vorab mitgeteilt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wählt der Fotograf die zu bearbeitenden Bilder nach professionellen Kriterien wie Bildkomposition, Ausdruck, Schärfe und Lichtstimmung aus. Der Auftraggeber kann jederzeit verlangen, die Auswahl selbst zu treffen; in diesem Fall erfolgt die Auswahl über eine passwortgeschützte Galerie (mit Wasserzeichen) innerhalb der vereinbarten Frist, mangels Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, ist der Fotograf berechtigt, die Auswahl selbst vorzunehmen. Die getroffene Auswahl ist verbindlich; nachträgliche Änderungen sind nur nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.
Die Bearbeitung der vereinbarten Bilder und Videos erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt aller erforderlichen Informationen bzw. nach der Bildauswahl durch den Auftraggeber. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit o. Ä. verlängern die Frist angemessen; der Auftraggeber wird darüber unverzüglich informiert. Eine Express-Lieferung innerhalb kürzerer Zeiträume ist gegen Aufpreis möglich.
Die finalen Daten werden per individuellem Download-Link über einen Cloud-Dienst zur Verfügung gestellt. Der Link ist 6 Monate gültig; der Auftraggeber verpflichtet sich, die Daten innerhalb dieses Zeitraums eigenverantwortlich herunterzuladen und zu sichern. Alternativ können die Daten auf einem USB-Stick gegen eine gesondert vereinbarte Gebühr bereitgestellt werden. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Aufnahmen im Eigentum des Fotografen.
Die Leistungen gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn der Auftraggeber die erhaltenen Aufnahmen zu der vorgesehenen Verwendung nutzt, ohne den Fotografen auf etwaige Mängel hinzuweisen. Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber die ausgewählten, final bearbeiteten Werke nach Fertigstellung des Auftrags. Das Datenformat bestimmen die Parteien einvernehmlich; wird keine Bestimmung getroffen, wählt der Fotograf ein geeignetes Format (Fotos i. d. R. JPG, Videos i. d. R. MP4). Die Originaldateien (RAW-Dateien, Footage, offene Design-/Projektdateien) werden grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt; ihre Übergabe bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann gegen ein zusätzliches Entgelt erfolgen. Die Herausgabe von Originaldateien begründet kein erweitertes Nutzungsrecht; die Urheberrechte verbleiben beim Fotografen.
Die Speicherung durch den Fotografen erfolgt wie folgt: alle beim Shooting entstandenen Bilder und Videos (inkl. RAW-Dateien) für 3 Monate nach dem Shooting; die final bearbeiteten Bilder und Videos für 6 Monate nach Übergabe. Nach Ablauf dieser Fristen werden alle Daten unwiderruflich gelöscht. Eine längere Speicherung kann gegen ein jährliches Entgelt von 70,- € pro angefangenem Terabyte Speicherplatz gesondert schriftlich vereinbart werden.
Dem Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihm angefertigten Aufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private, nicht gewerbliche Zwecke, einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken. Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung (z. B. Verkauf, Werbung, Monetarisierung) ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Weitergabe an Dritte ist unter Wahrung des vorgenannten privaten Nutzungsumfangs zulässig (z. B. an Familie und Gäste). Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Ein Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstigen Rohdaten besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Wird ein Bild nachträglich wesentlich und nicht durch den Fotografen verändert, ist eine Namensnennung untersagt.
Der Fotograf behält sich das Recht vor, die entstandenen Aufnahmen zur Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere für Portfolio/Website, soziale Netzwerke sowie Messen, Wettbewerbe und Fachveröffentlichungen, und sie zu diesem Zweck auch Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. Ein Widerspruch gegen die Nutzung zur Eigenwerbung ist möglich und muss vor Vertragsunterzeichnung schriftlich mitgeteilt werden; die einmal erteilte Einwilligung kann zudem mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle abgebildeten Personen mit der Anfertigung ihrer Aufnahmen einverstanden sind, und teilt Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung dem Fotografen vor Beginn des Auftrags unaufgefordert mit.
Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag bzw. Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist bei Vertragsschluss eine Anzahlung (Terminreservierungsgebühr) zu leisten; die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor dem Shooting fällig. Die Bereitstellung der Aufnahmen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Für zeitliche Mehrleistung aufgrund des Wunsches oder Verschuldens des Auftraggebers (z. B. Verspätung, mangelnde Vorbereitung, zusätzliche Motivwünsche), die über die vereinbarte Zeit hinausgeht, wird jede angefangene zusätzliche Stunde gemäß Vereinbarung berechnet.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder entstehen dem Fotografen nicht absehbare Wartezeiten aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, ist der Fotograf berechtigt, auch bei einem Festpreis einen dem Mehraufwand entsprechenden Aufpreis zu berechnen. Verzögert sich das Shooting aus Gründen, die der Fotograf zu vertreten hat, entstehen dem Auftraggeber hierfür keine zusätzlichen Kosten.
Der Termin gilt mit Vertragsunterzeichnung als verbindlich. Eine Absage durch den Fotografen ist nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) zulässig; er bemüht sich um eine Ersatzperson, ohne dass ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht. Kann keine Lösung gefunden werden, entfällt die Leistungspflicht beiderseits und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber aus nicht vom Fotografen zu vertretenden Gründen bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in folgendem Umfang verpflichtet:
In allen Fällen bleibt es dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist (ersparte Aufwendungen bzw. anderweitiger Erwerb). Eine Umbuchung ist bei Verfügbarkeit des Fotografen möglich und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Verlust oder technischer Beschädigung des Bild- oder Videomaterials beschränkt sich die Haftung auf die bereits gezahlte Vergütung. Der Fotograf haftet nicht für technische Ausfälle oder Schäden durch Dritte (z. B. Assistenten, Cloud-Dienste, Technikfehler) und nicht für Ansprüche, die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Nutzung oder Veröffentlichung der Aufnahmen entstehen.
Der Fotograf ist in Fällen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), für die Dauer der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreit und haftet insoweit nicht. Er wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt der Verhinderung unterrichten. Die Haftung beschränkt sich in diesen Fällen auf die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, für die noch keine Leistung erbracht wurde. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare technische Defekte übernimmt der Fotograf keine Haftung.
Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren zwei Jahre nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen; für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (Textform genügt, z. B. E-Mail).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zu ersetzen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland, wird der Sitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Die Datenschutzhinweise in der Vertragsanlage werden Vertragsbestandteil.
Sebastian Dzierzawa · Vogelsang Pictures
Karlstraße 23 · 73650 Winterbach
– im Folgenden „Fotograf“ genannt –
Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt), die Erbringung von Grafikdesign-, Webdesign- und verwandten digitalen Kreativleistungen sowie die Einräumung von Lizenzen für Bands, Künstlerinnen und Künstler, Management und Veranstalter erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Aufnahmen und die vorgenannten Kreativleistungen werden im Folgenden gemeinsam als „Werke“ bezeichnet. Diese Bedingungen gelten auch für Einzelbeauftragungen im Rahmen eines Rahmenvertrages; individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag, Angebot oder Einzelauftrag gehen vor.
Diese AGB gelten ab dem 01.08.2026. Alle früheren AGB verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Der Fotograf bearbeitet die im Einzelangebot festgelegte Anzahl von Bildern und Videos und/oder erstellt die vereinbarten Grafiken und/oder Websites. Die technische und künstlerische Gestaltung liegt im Ermessen des Fotografen; der Auftraggeber respektiert dessen individuellen Stil, von dem die Arbeiten stets geprägt sind. Reklamationen, die sich allein gegen diesen Stil richten, sind ausgeschlossen. Ein abweichender Wunschstil kann gesondert vereinbart werden.
Die Bearbeitung umfasst grundlegende Optimierungen wie Farb- und Lichtkorrekturen, Helligkeits- und Kontrastanpassungen, Bildschnitt/Winkel sowie – bei Videos – Videoschnitt und Vertonung. Eine einfache Retusche (z. B. einzelne Hautunreinheiten, einzelne Flecken und Fussel) ist im Gesamtpreis enthalten. Aufwändige Retuschen (z. B. großflächige Hautunreinheiten/-irritationen, Körperformen, aufwendige Glättung, Freisteller, Entfernen von Objekten und/oder Personen, Hintergrundaustausch, Videoretusche) sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Bei Grafik- und Webdesign wird der genaue Leistungsumfang (z. B. Anzahl der Entwürfe, Korrekturschleifen, technische Anforderungen, Launch-Support) vor Projektbeginn schriftlich vereinbart.
Eine einmalige Nachbesserung bzw. Feedbackschleife von bis zu 100 Bildern bei Unzufriedenheit ist im Preis enthalten; bei Videos ist eine einmalige Nachbesserung in maximal einer Frequenz enthalten. Bei Grafik- und Webdesign gilt die im Angebot vereinbarte Anzahl an Korrekturschleifen. Weitere Änderungswünsche gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand vergütet; die Kosten werden vorab mitgeteilt.
Die Auswahl der zu bearbeitenden Bilder erfolgt grundsätzlich durch den Fotografen nach professionellen Kriterien wie Bildkomposition, Ausdruck, Schärfe und Lichtstimmung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber kann jederzeit verlangen, die Auswahl selbst zu treffen; in diesem Fall erfolgt die Auswahl über eine passwortgeschützte Galerie (mit Wasserzeichen) innerhalb der vereinbarten Frist. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, ist der Fotograf berechtigt, die Auswahl selbst vorzunehmen. Die Auswahl ist verbindlich; nachträgliche Änderungen sind nur nach Absprache und gegen Aufpreis möglich. Die Auswahl von Videos erfolgt nach Ermessen des Fotografen in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder eigenständig.
Die Bearbeitung der vereinbarten Werke erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt aller erforderlichen Informationen bzw. nach der Bildauswahl. Im Bands- und Eventbereich ist eine Express-Lieferung innerhalb kürzerer Zeiträume häufig Standard und wird im Einzelangebot – ggf. gegen Aufpreis – vereinbart. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit o. Ä. verlängern die Frist angemessen; der Auftraggeber wird darüber unverzüglich informiert.
Die finalen Daten werden per individuellem Download-Link über einen Cloud-Dienst zur Verfügung gestellt. Der Link ist 6 Monate gültig; der Auftraggeber verpflichtet sich, die Daten innerhalb dieses Zeitraums eigenverantwortlich herunterzuladen und zu sichern. Alternativ ist die Bereitstellung auf einem USB-Stick gegen eine gesondert vereinbarte Gebühr möglich. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Werke im Eigentum des Fotografen.
Die Leistungen gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn der Auftraggeber die erhaltenen Werke zu der vorgesehenen Verwendung nutzt, ohne den Fotografen auf etwaige Mängel hinzuweisen. Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber die ausgewählten, final bearbeiteten Werke nach Fertigstellung des Auftrags. Das Datenformat bestimmen die Parteien einvernehmlich; wird keine Bestimmung getroffen, wählt der Fotograf ein geeignetes Format (Fotos i. d. R. JPG, Videos i. d. R. MP4). Die Originaldateien (RAW-Dateien, Footage, offene Design-/Projektdateien) werden grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt; ihre Übergabe bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann gegen ein zusätzliches Entgelt erfolgen. Die Herausgabe von Originaldateien begründet kein erweitertes Nutzungsrecht; die Urheberrechte verbleiben beim Fotografen.
Die Speicherung durch den Fotografen erfolgt wie folgt: alle beim Shooting entstandenen Bilder und Videos (inkl. RAW-Dateien) für 3 Monate nach dem Shooting; die final bearbeiteten Werke für 6 Monate nach Übergabe. Nach Ablauf dieser Fristen werden alle Daten unwiderruflich gelöscht. Eine längere Speicherung kann gegen ein jährliches Entgelt von 100,- € pro angefangenem Terabyte Speicherplatz gesondert schriftlich vereinbart werden.
Dem Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihm angefertigten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private, redaktionelle und nicht kommerzielle Zwecke (z. B. Booking, Band-Website, Social Media). Eine kommerzielle Nutzung (z. B. Weiterverkauf, Merchandise-Verwertung, Sponsoring, Monetarisierung) ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich – etwa in der jeweiligen Einzelbeauftragung – etwas anderes vereinbart wird.
Die Werke dürfen nur vom Auftraggeber direkt genutzt werden; jede Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Zulässig sind Zuschnitte und Collagen; Veränderungen des Materials durch Filter oder starke Retusche sind nicht gestattet. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Ein Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder Rohdaten besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Sofern abgebildete Personen ihre Einwilligung zur Verwertung erteilt haben, werden die Fotos entsprechend gekennzeichnet. Bei fehlender Kennzeichnung hat der Auftraggeber eigenverantwortlich zu prüfen, ob durch die Veröffentlichung das Recht am eigenen Bild beeinträchtigt wird; eine Haftung des Fotografen hierfür ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei jeder öffentlichen Veröffentlichung von durch den Fotografen erstellten Bildern oder Videos den Namen des Fotografen gemäß § 13 UrhG zu nennen. Dies gilt für alle analogen und digitalen Medien, insbesondere Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, TikTok, Facebook), Websites, Streaming- und Videoplattformen (z. B. YouTube), Presseveröffentlichungen, Printprodukte, Booking-Plattformen und sonstige öffentlich zugängliche Präsentationen. Die Nennung kann durch Text (z. B. „Foto: Sebastian Dzierzawa – Vogelsang Pictures“) oder durch Verlinkung/Markierung des Profils (Instagram @vogelsang_pictures) erfolgen, sofern technisch möglich.
Eine Benennung kann entfallen, wenn das Werk ausschließlich intern oder nicht-öffentlich verwendet wird. Auf die Nennung des Urhebers kann der Fotograf schriftlich – auch in der jeweiligen Einzelbeauftragung – verzichten. Unterbleibt eine geschuldete Benennung, ist der Fotograf berechtigt, pro Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,- € pro Bild und Einzelfall, zu verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Der Fotograf behält sich das Recht vor, die entstandenen Werke zur Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere für Portfolio/Website, soziale Netzwerke sowie Messen, Wettbewerbe und Fachveröffentlichungen, und sie zu diesem Zweck auch Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. Ein Widerspruch ist aus wichtigem Grund möglich und muss vor Vertragsunterzeichnung oder in der jeweiligen Einzelbeauftragung schriftlich mitgeteilt werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle abgebildeten Personen mit der Anfertigung ihrer Aufnahmen einverstanden sind, und teilt Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung dem Fotografen vor Beginn des Auftrags unaufgefordert mit.
Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelangebot und ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens 14 Tage nach dem Shooting fällig. Für zeitliche Mehrleistung aufgrund des Wunsches oder Verschuldens des Auftraggebers (z. B. Verspätung, mangelnde Vorbereitung, zusätzliche Motivwünsche), die über die vereinbarte Zeit hinausgeht, wird jede angefangene zusätzliche Stunde gemäß Angebot berechnet.
Anfahrtskosten trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Wird der Fotograf von der Band oder dem Auftraggeber zum Veranstaltungsort mitgenommen (z. B. im Tourbus oder Privatfahrzeug), entfällt die Berechnung der Anfahrtskosten, sofern der Abfahrtsort maximal 25 km vom Wohnsitz des Fotografen entfernt ist; liegt er weiter entfernt, werden die Anfahrtskosten ab dem Wohnsitz des Fotografen berechnet. Ort und Zeitpunkt der An- und Abreise sind spätestens 7 Tage vorher mitzuteilen.
Dem Fotografen ist ein Hotelzimmer oder ein Platz im Nightliner kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn mindestens einer der folgenden Fälle zutrifft: es handelt sich um eine mehrtägige Veranstaltung; der Fotograf reist eigenständig an und der Veranstaltungsort liegt mehr als 100 km vom Wohnort entfernt; oder der Fotograf wird von der Band mitgenommen, jedoch erfolgt keine Rückfahrt am selben Abend.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder entstehen dem Fotografen nicht absehbare Wartezeiten aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, ist der Fotograf berechtigt, auch bei einem Festpreis einen dem Mehraufwand entsprechenden Aufpreis zu berechnen.
Ein Termin gilt mit Angebotsannahme als verbindlich. Bei einer vereinbarten Vergütung unter 300 € kann der Fotograf den Termin bis zu einer im Einzelfall vereinbarten Frist ohne Angabe von Gründen absagen oder verschieben; ein Anspruch auf Ersatz besteht in diesem Fall nicht. Ab einer Vergütung von 300 € sowie nach Ablauf der vorgenannten Frist ist eine Absage durch den Fotografen nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) zulässig. Der Fotograf bemüht sich um einen Ersatztermin oder einen gleichwertigen Ersatz; ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber aus nicht vom Fotografen zu vertretenden Gründen bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in folgendem Umfang verpflichtet:
In allen Fällen bleibt es dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Umbuchung ist bei Verfügbarkeit des Fotografen möglich und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Ein Rahmenvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits begonnene Einzelaufträge sind wie vereinbart abzuwickeln.
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Verlust oder technischer Beschädigung des Bild-, Video- oder Designmaterials beschränkt sich die Haftung auf die bereits gezahlte Vergütung. Der Fotograf haftet nicht für technische Ausfälle oder Schäden durch Dritte (z. B. Assistenten, Cloud-Dienste, Technikfehler) und nicht für Ansprüche, die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Nutzung oder Veröffentlichung der Werke entstehen.
Der Fotograf ist in Fällen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), für die Dauer der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreit und haftet insoweit nicht. Er wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt der Verhinderung unterrichten. Die Haftung beschränkt sich in diesen Fällen auf die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, für die noch keine Leistung erbracht wurde. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare technische Defekte übernimmt der Fotograf keine Haftung.
Amateur- und/oder Profifoto- und/oder Videografen sind bei Veranstaltungen willkommen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen bedeutenden Anteil der Aufnahmen beeinflussen oder ruinieren können, z. B. durch Stehen im Weg oder Hintergrund und/oder Nutzung von Blitzlicht. Starke oder bewegte Lichter (z. B. von DJs) können zu ruinierten Aufnahmen führen. Der Auftraggeber übernimmt alle Risiken eines Verlusts von Aufnahmen durch solche Personen oder durch bewegte Lichtpunkte.
Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen; für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Bei unberechtigter Nutzung, Nutzungsrechtsüberschreitung, unberechtigter Veränderung oder Weitergabe eines Werkes an Dritte ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % des vereinbarten oder – mangels Vereinbarung – des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 500,- € pro Werk und Einzelfall zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt.
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommen die Umsatzsteuer sowie die ggf. für Fremdleistungen anfallende Künstlersozialabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (Textform genügt, z. B. E-Mail).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zu ersetzen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen. Ergänzend gelten die im jeweiligen Vertrag getroffenen Regelungen; die Datenschutzhinweise in der jeweiligen Vertragsanlage werden Vertragsbestandteil.